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29.01.2019
Zum 31. Januar 2019 geht das Marktstammdatenregister online. Über das Portal müssen dann Photovoltaikanlagen und Speicher registriert werden.
Die Meldung erfolgt durch den Betreiber oder eine bevollmächtigte Person, spätestens einen Monat nachdem die Anlage ans Netz geht oder erweitert wurde. Bereits bei der Bindesnetzagentur bisher gemeldete Anlagen werden aufgrund der Bestimmungen der DSGVO nicht automatisch in das MaStR übernommen. Eine Neuanmeldung innerhalb Zweijahresfrist ist erforderlich.
Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen sich in einem ersten Schritt zwingend persönlich registrieren. Dann können sie z. B. ihrem Installateur eine Vollmacht für den Eintrag der Stammdaten ausstellen. Dies geschieht, indem der Betreiber dem Bevollmächtigten die entsprechenden Rechte im Webformular zuweist.