Daimlerstr. 21
D-32791 Lage
Tel.: +49 5232 9628130
Fax.: +49 5232 9628139
29.11.2018
Der Wirtschaftausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD für den leicht geänderten »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, den Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften« (19/5523) ausgesprochen. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen diesen Entwurf des »Energiesammelgesetzes«. Der Bundestag will am Freitagvormittag darüber beraten und es mutmaßlich mit den Stimmen der Großen Koalition verabschieden (Beginn der Debatte ist laut Tagesordnung um 11.10 Uhr, Live-Stream unter www.bundestag.de).
In dem Gesetz geht es unter anderem um Sonderausschreibungen für Windräder und Solaranlagen, die die Energiewende vorantreiben sollen. Geändert wurde zudem die künftige Förderhöhe für Solaranlagen. Der anzulegende Wert für diese Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt werde auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, heißt es. Um eine angemessene Übergangszeit einzuräumen, erfolge die Absenkung in drei gleichmäßigen Schritten je zum 1. Februar 2019, 1. März 2019 und 1. April 2019. Ab dem 1. Mai 2019 setze dann die übliche Degression nach dem atmenden Deckel ausgehend von 8,9 Cent pro Kilowattstunde ein.
Das Thema Mieterstrom werde man »im Auge behalten« und Regelungen überprüfen, so der Ausschuss. Die Linksfraktion sprach sich für weitergehende Verbesserungen bei Mieterstrom-Projekten aus. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederum hieß es, der Ausbaupfad sei entscheidend.
© PHOTON