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01.03.2016
Am heutigen 1. März startet das neue Förderprogramm für Solarstromspeicher. Besitzer von Solarstromanlage, die einen Solarspeicher nachrüsten oder von vorn herein eine neue Anlage mit Speicher installieren wollen, können sich 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss erstatten lassen.
Die Höhe des Zuschusses hängt im Einzelfall von der Leistung der Photovoltaikanlage und den Anschaffungskosten des Speichersystems ab. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. weist darauf hin, dass die Förderung im Laufe der Jahre abnimmt: »Wird die Förderung bis zum 30. Juni dieses Jahres beantragt, werden noch 25 Prozent der anzurechnenden Kosten bezuschusst, im zweiten Halbjahr 2018 beträgt der Anteil dagegen nur noch zehn Prozent.«
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Die Nachrüstung eines Speichers wird nur gefördert, wenn die zugehörige Solaranlage nach dem 31. Dezember 2012 errichtet wurde. Wie berichtet war das bisherige Programm zum Jahresende planmäßig ausgelaufen, was bei Herstellern, Nutzern und Verbänden schon im Vorfeld große Proteste ausgelöst hatte. Erst im November gab es seitens des Bundeswirtschaftsministeriums Signale zur Weiterführung. Im bisherigen Programm hatte die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderbudget von 60 Millionen Euro für rund 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von 450 Millionen Euro angestoßen.
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siehe auch: www.bmwi.de