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Bundestag beschließt Kürzung der Fördersätze für Solarstrom im EEG - www.schemmer-frank.de
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Bundestag beschließt Kürzung der Fördersätze für Solarstrom im EEG

29.03.2012

 

Wesentliche Neuregelungen:

Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt. Die Vergütung verringert sich

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
  • für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.

Es gibt folgende Übergangsfristen:

  • Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
  • Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B.Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
  • Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. 

Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt.

Kleine Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht und direkt vermarktet werden.

Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.

Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet.

Quelle: BMU (in Auszügen)