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Photovoltaik: Kürzung gilt ab 9. März - www.schemmer-frank.de
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Photovoltaik: Kürzung gilt ab 9. März

23.02.2012
Die von der Bundesregierung angestrebten Kürzungen bei der Solarförderung sollen bereits zum 9. März in Kraft treten. Die Einschnitte sollten zügig umgesetzt werden, damit es bei Photovoltaik-Anlagen keine "Schlussverkäufe" zu alten, höheren Fördersätzen gebe, sagte Umweltminister Norbert Röttgen (CDU). Die für Juli geplante 15-prozentige Absenkung werde damit verrechnet.

Das neue Solar-Konzept von Röttgen und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) soll in der nächsten Woche im Kabinett beschlossen werden. Letztlich muss aber der Bundestag festlegen, ab wann die Kürzungen gelten.
Details der Förderkürzung

Kürzungen greifen ab 9. März (bis heute Morgen noch 1. April)

Nur 90 Prozent Stromabnahme zu garantierten Preisen; neue Kleinanlagen: 85 Prozent
Übriger Strom muss selbst verbraucht oder vermarktet werden
Ab Mai: Zusätzliche Förderkürzung (Degression) von 0,15 Cent je Kilowattstunde je Anlage je Monat
Anlagen bis 10 kW: 20,2 Prozent Kürzung auf 19,5 Cent/kWh
Anlagen ab 10 bis 1.000 kW: zwischen 25 und 29 Prozent Kürzung auf 16,5 Cent/ kWh
Anlagen größer als 1.000 kW: rund 26 Prozent Kürzung auf 13,5 Cent/ kWh
Anlagen über 10.000 kW: Vergütung entfällt künftig ganz
Bonus für den Eigenverbrauch entfällt

Kontinuierliche Absenkung des jährlichen Zubaukorridors ab 2014 um 400 MW
Ab 2017: Zubaukorridor zwischen 900 bis 1.900 MW jährlich